PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Fabian Kröpelin   
Sonntag, den 02. November 2008 um 11:59 Uhr

Schnuppertauchen

Kursziel


Der Teilnehmer soll einen leichten Tauchgang, bei dem er in jeder Hinsicht
vom Ausbilder betreut wird, positiv erleben. Nach diesem Tauchgang
soll er sich nach Möglichkeit für das Sporttauchen interessieren.

 

Voraussetzungen

 

Mindestalter:

12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten
Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.

 

Sonstiges:

· Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
· Schnuppertauchen ab 8 Jahre regelt die KTSA – Ordnung

 

Ausbildungsstufe:

keine

 

Anzahl der Pflichttauchgänge:

keine

 

Sonderregelungen:

Schnuppertauchgänge müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen durchgeführt werden.
· Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es dem Teilnehmer erlaubt, im Wasser stehen zu können.
· Die Wassertemperatur soll so bemessen sein, dass ohne Wärmeschutz / Neoprenbekleidung über 15 Minuten problemlos getaucht werden kann.
· Der Tauchverein bzw. die Tauchbasis stellt sämtliches erforderliches Material für den Schnuppertauchgang zur Verfügung.

 

Ausbilderqualifikation


VDST -Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA **(die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben), VDST-DOSB -Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ** nur im Schwimmbad, VDST -Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA *** (die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben), VDST-DOSB -Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ***, VDST-Assistenztauchlehrer, VDST-CMAS-Tauchlehrer*/**/***/**** unter schwimmbadähnlichen Bedingungen

 

Theoretischer Teil

 

Lerneinheiten:

-

 

Lehrinhalte:

· Lückenlose Vorbereitung und Einweisung (richtige Durchführung des Druckausgleiches etc.)

 

Prüfungsinhalte:

-

 

Praktischer Teil

 

Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

-

 

Schnuppertauchgang (mit DTG-Ausrüstung):

1.0 Tauchgang: maximal 5 Meter Tiefe / etwa 15 Minuten Dauer / 1 Teilnehmer und Ausbilder

 

Erfolgskontrolle


Der Ausbilder spricht mit dem Teilnehmer in angenehmer Atmosphäre über die positiven Eindrücke während des Schnuppertauchganges und beantwortet eventuelle Fragen zum Sporttauchen und zur Tauchausbildung.

 

Beurkundung


Nachweis über die Durchführung des Schnuppertauchganges ist eine Urkunde.
 

 

Wenn Ihr Interesse an einer Ausbildung bei uns im Verein habt, meldet euch bitte bei unseren Ausbildern.


Quelle: Verband Deutscher Sporttaucher e.V. - VDST-DTSA_Ordnung_01.02.2010.pdf
 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 01. Juni 2010 um 06:02 Uhr