Schnuppertauchen
Kursziel
Der Teilnehmer soll einen leichten Tauchgang, bei dem er in jeder Hinsicht
vom Ausbilder betreut wird, positiv erleben. Nach diesem Tauchgang
soll er sich nach Möglichkeit für das Sporttauchen interessieren.
Voraussetzungen
Mindestalter:
12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten
Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
Sonstiges:
· Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
· Schnuppertauchen ab 8 Jahre regelt die KTSA – Ordnung
Ausbildungsstufe:
keine
Anzahl der Pflichttauchgänge:
keine
Sonderregelungen:
Schnuppertauchgänge müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen durchgeführt werden.
· Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es dem Teilnehmer erlaubt, im Wasser stehen zu können.
· Die Wassertemperatur soll so bemessen sein, dass ohne Wärmeschutz / Neoprenbekleidung über 15 Minuten problemlos getaucht werden kann.
· Der Tauchverein bzw. die Tauchbasis stellt sämtliches erforderliches Material für den Schnuppertauchgang zur Verfügung.
Ausbilderqualifikation
VDST -Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA **(die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben), VDST-DOSB -Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ** nur im Schwimmbad, VDST -Jugendleiter (Tauchen) mit DTSA *** (die ihre Jugendleiter-Lizenz vor dem 01.01.2008 erlangt haben), VDST-DOSB -Trainer C Breitensport (Tauchen) mit DTSA ***, VDST-Assistenztauchlehrer, VDST-CMAS-Tauchlehrer*/**/***/**** unter schwimmbadähnlichen Bedingungen
Theoretischer Teil
Lerneinheiten:
-
Lehrinhalte:
· Lückenlose Vorbereitung und Einweisung (richtige Durchführung des Druckausgleiches etc.)
Prüfungsinhalte:
-
Praktischer Teil
Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
-
Schnuppertauchgang (mit DTG-Ausrüstung):
1.0 Tauchgang: maximal 5 Meter Tiefe / etwa 15 Minuten Dauer / 1 Teilnehmer und Ausbilder
Erfolgskontrolle
Der Ausbilder spricht mit dem Teilnehmer in angenehmer Atmosphäre über die positiven Eindrücke während des Schnuppertauchganges und beantwortet eventuelle Fragen zum Sporttauchen und zur Tauchausbildung.
Beurkundung
Nachweis über die Durchführung des Schnuppertauchganges ist eine Urkunde.
Wenn Ihr Interesse an einer Ausbildung bei uns im Verein habt, meldet euch bitte bei unseren Ausbildern.
Quelle: Verband Deutscher Sporttaucher e.V. - VDST-DTSA_Ordnung_01.02.2010.pdf
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